+++ Auswirkungen der Alamrmstufe II +++
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Bitte um Beachtung des folgenden Schreibens des WFV...
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
seit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am Mittwoch, 24. November 2021, befinden wir uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe II. Nun wurde auch die CoronaVO Sport aktualisiert, welche die Regelungen für den Sport bestimmt.
Für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen, d.h. Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams etc. gilt grundsätzlich die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind, und dies sowohl im Trainings- als auch im Spielbetrieb.
Sonderregelungen gelten auch weiterhin für Beschäftigte im Sinne der Arbeitsschutzvorschriften, aber auch Selbstständige. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen, Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zum Kreis des Beschäftigten zählen insbesondere alle Vertragsspieler sowie alle durch einen Arbeitsvertrag an den Verein gebundenen Trainer*innen. Nicht mehr zu den Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale ihrer Tätigkeit nachgehen.
Zuschauer*innen müssen, wie bereits kommuniziert, zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen (2G+). Dieser kann als Selbsttest unter Aufsicht des Veranstalters, d.h. eines Vertreters des Heimvereins, durchgeführt werden.
Das gilt zusammengefasst in der Alarmstufe II für den Sport
Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams): 2G
Beschäftigte: 3G
Zuschauer*innen: 2G+
2G+ = geimpft oder genesen UND getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
2G = geimpft oder genesen
3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)
Keine Ausnahme mehr für volljährige Schüler*innen
Schüler*innen müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von der Testpflicht und den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen, da es dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Kontrollpflichten von Nachweisen verschärft
Die neue Corona-Verordnung stellt zudem deutlicher klar, wie Veranstalter Test-, Genesenen- und Impfnachweise zu kontrollieren haben. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App geprüft werden. Die Gastmannschaft kann den Nachweis für das gesamte Team nach wie vor über das von uns bereitgestellte Formular erbringen.
Wir weisen zudem darauf hin, dass lokale Behörden strengere Regeln erlassen können und bitten unsere Vereine, sich im Zweifel beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen. Für den Trainings- und Spielbetrieb auf bayerischem Boden gelten die Gesetze des Freistaats. Wir verweisen an dieser Stelle auf das Corona-Portal des Bayerischen Fußballverbandes.
Erleichterung bei Spielverlegungen
Wie bereits kommuniziert werden Spielverlegungen im Einzelfall gestattet, sofern sich beide Mannschaften einig sind und dies beantragen. Zudem sollen bei Nichtantritt in der Alarmstufe im Regelfall keine Geldstrafen durch die Sportgerichte verhängt werden. Die Regelung, wonach bei dreimaligem Nichtantritt eine Mannschaft aus der Wertung genommen wird, soll – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verbandsvorstand – in der kommenden Woche rückwirkend für die Dauer der Alarmstufe ausgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Corona-Infoportal auf unserer Webseite.
Mit freundlichen Grüßen
Württembergischer Fußballverband e.V.
+++ Ehre wem Ehre gebührt +++
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+++ Ehre wem Ehre gebührt +++
Wir freuen uns, dass wir an unserem Kameradschaftsabend folgende Schiedsrichter:Innen ehren duften:
+++ Kein Spiel ohne Schiedsrichter - Werde Schiesdrichter +++
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Kein Spiel ohne Schiedsrichter - Werde Schiesdrichter
Ob Fußballer*in im Ruhestand, Fußballer*in ohne Perspektive, Quereinsteiger*in- bei uns ist jeder willkommen. Mit uns erlebst du Fußball aus einer anderen Perspektive!
Im Februar 2022 startet unser neuer Neulingskurs. In mehreren Einheiten (Präsenz und Online) bringen wir dir das Handwerk und die Regeln des Schiedsrichters näher.
In einem Infoabend möchten wir dir unser Hobby und unsere Schiedsrichtergruppe näher vorstellen. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an die Erziehungsberechtigten minderjähriger Interessent*innen.
Die Lerneinheiten in Präsenz finden- nach den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen – im TSV Vereinsheim in Tettnang (Ried, 88069 Tettnang) statt,
Verantwortlich für die Durchführung des Lehrgangs und der Prüfung ist der Lehrstab des Württembergischen Fußballverbandes e.V. und Lehrwartin Svenja Neugebauer.
Wo: Sportheim TSV Tettnang/ Online
Wann: Mittwoch 02.02.22; 19:00-20:00 Infoabend
Samstag 05.02.22, 10:00-12:00
Samstag 05.02.22, 12:30-14:00
Dienstag 08.02.22, 18:30-20:00 Online
Donnerstag 10.02.22, 18:30-20:00
Dienstag 15.02.22, 18:30-20:00
Donnerstag 17.02.22, 18:30-20:00 Online
Dienstag 22.02.22, 18:30-20:00 Prüfung
Du fragst dich, was Dir die Schiedsrichterei bietet? Wir haben die Antworten:
- Kameradschaft und Freundschaften außerhalb des Sportplatzes
- Spaß und Freude am gemeinsamen Hobby
- Gemeinsame Aktivitäten wie (Teilnahmen am Schiedsrichterturnier, Hüttenaufenthalte, Kameradschaftsabend……)
- Anerkennung für Dein Ehrenamt
- Kostenlosen Zugang zu Fußballspielen im DFB-Bereich
- Spesen für Deine Tätigkeit als Schiedsrichter
Teilnamevoraussetzung:
- Mindestalter: 14 Jahre (Ausnahmen möglich)
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmer*innen
- gute geistige und körperliche Verfassung
- Mitgliedschaft in einem Verein im Verantwortungsbereich des Württembergischen Fußballverbandes e.V.
- Teilnahme an allen Schulungsabenden
Anmeldung:
Die Anmeldung geht ganz einfach. Nutze das Anmeldeformular und schicke uns dies via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Bei Teilnehmern unter 18 benötigen wir noch die Einverständniserklärung der Eltern.
Teilnahmegebühr:
Für die umfangreichen Ausbildungsunterlagen wird eine Schutzgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben, die von den meisten Vereinen – nach erfolgreicher Teilnahme – übernommen wird.
Die Schutzgebühr ist mit Anmeldung auf folgendes Konto zu überweisen:
Selvet Filiz SR-Gruppe Friedrichshafen
IBAN: DE03 6516 2832 0085 9070 06
Bank: Raiffeisenbank Oberteuringen (BIC:GENODES10TE)
Buchungstext: NLK-Mappe + Name
Teilnehmer*innen, die die Schutzgebühr nicht entrichtet haben, können nicht zum Kurs zugelassen werden.
Rückfragen:
Bei Fragen zum Neulingskurs steht Dir Svenja Neugebauer gerne Rede und Antwort.
Wir freuen uns auf Dich.
Deine Schiedsrichtergruppe Friedrichshafen
+++ Corona-Alarmstufe: Schärfere Regeln für Nicht-Immunisierte +++
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsverantwortliche,
sobald die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge auf über 390 steigt, greift am Folgetag automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Dies wird aller Voraussicht nach am morgigen Mittwoch, 17. November 2021, der Fall sein. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor.
Für Amateur-Spieler*innen gilt in der Alarmstufe sowohl im Trainings- als auch Wettbewerbsbetrieb: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum. Auch Schiedsrichter*innen unterliegen diesen Vorgaben. Zuschauer*innen ist der Zutritt zu Veranstaltungen in der Alarmstufe nur mit 2G-Nachweis gestattet, ausdrücklich gilt dies auch für Fußballspiele im Freien.
Ausnahmen für Beschäftige im Spiel- und Trainingsbetrieb
„Beschäftigte“ im Sinne der Verordnungen, d.h. Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen, profitieren im Spiel- und Trainingsbetrieb von einer Ausnahmeregelung: Für sie genügt der Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Alle Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Bestätigungen der Gastvereine über ein Formular weiterhin möglich
Auch in der Alarmstufe werden die Heimvereine ihrer Prüfpflicht bereits dann gerecht, wenn die Gastvereine auf dem von uns mit dem Kultusministerium abgestimmten, bereitgestellten Formular (siehe Anhang) bestätigen, dass die jeweiligen Vorgaben erfüllt sind. Es bleibt den Heimvereinen überlassen, ob sie dieses Angebot zur Vereinfachung annehmen oder individuelle Kontrollen durchzuführen. Die formularmäßige Bestätigung ist lediglich ein Angebot zur Reduzierung des Kontrollaufwands. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wahrheitswidrige Angaben erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können.
Spielbetrieb auch in der Alarmstufe
Wie bereits mit Inkrafttreten des Stufenmodells Mitte September kommuniziert (zum Beitrag), soll der Spielbetrieb im wfv auch in der Alarmstufe aufrechterhalten werden.
Harald Müller, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses: „Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene ohne erheblichen Aufwand am Spiel teilnehmen können. Dennoch halten wir es für richtig, den Spielbetrieb für die Mehrheit unserer geimpften Fußballer*innen, Funktionäre, Schiedsrichter*innen und Zuschauer*innen weiter zu ermöglichen. Wir hoffen sehr, dass sich die Lage in den Krankenhäusern schnell entspannt und wieder alle auf den Sportplatz kommen dürfen, möchten den Ungeimpften jedoch dringend empfehlen: Schützt euch, schützt die Personen in eurer Umgebung und lasst euch impfen!“
Kompakt: Was gilt für wen in der Alarmstufe?
Spieler*innen & Schiedsrichter*innen: 3G+ im Freien, 2G im Innenraum
„Beschäftigte“ (Vereins-Trainer*innen, auch ehrenamtlich tätige, und Vertragsspieler*innen): 3G im Freien sowie Innenraum
Zuschauer*innen: 2G
Für württembergische Vereine, die geografisch in Bayern beheimatet sind und württembergische Vereine, die als Gastverein in Bayern spielen, gilt die Corona-Verordnung der Bayerischen Landesregierung. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf das Infoportal des Bayerischen Fußballverbandes. Zudem ist es in Einzelfällen möglich, dass lokale Behörden per Allgemeinverfügung schärfere Regeln für ihren Stadt-/Landkreis erlassen. Wir bitten Sie daher, im Zweifel Kontakt mit Ihren zuständigen Behörden vor Ort aufzunehmen.
Alle aktuellen Informationen zum Thema Fußball & Corona finden Sie stets auf unserem Corona-Infoportal: https://www.wuerttfv.de/corona/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Württembergischer Fußballverband e.V.
+++ Termine für den Neulingskurs 2022 +++
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Die Planungen für den Neulingskurs 2022 nehmen weiter Formen an. In der unten stehenden PDF-Datei findet Ihr die Schulungstermine und welche Einheit in Präsenz oder Digital stattfindet.
Bei Fragen könnt Ihr euch gerne an den Ausschuss unserer Schiedsrichtergruppe wenden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Anmelden könnt Ihr euch jeder Zeit bei Svenja Neugebauer unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.