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Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,

mit der Bitte um Beachtung...

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

 

seit dem vergangenen Samstag, 19. März 2022 gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das bisherige Stufensystem (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt, trotzdem bleibt für den Sport alles wie gehabt. Weiterhin gilt für alle Beteiligten (Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionsteams, Beschäftigte und auch die Zuschauer*innen): Für das Betreten des Sportgeländes ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

 

Ausnahmen für unter sechsjährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen. Abseits des Sportbetriebs gilt in geschlossenen Räumen weiterhin Maskenpflicht. Im Freien muss Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – hier genügt ab sofort eine medizinische Maske. Die bisher geltenden Kapazitätsgrenzen zur maximal zulässigen Auslastung und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen werden aufgehoben. Sportstätten sowie Stadien dürfen also wieder voll ausgelastet werden.

 

Vorerst kein „Freedom Day“ in Baden-Württemberg

Ursprünglich sollten die meisten Corona-Schutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit auslaufen. Der Bund hat im neuen Infektionsschutzgesetz jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen, die den Ländern das Aufrechterhalten einiger Maßnahmen ermöglicht. Aufgrund der aktuell hohen Inzidenzen und um die aktuelle Welle zu brechen hat man sich dazu entschieden, die Maskenpflicht und geltenden Zugangsbeschränkungen in Baden-Württemberg bis zum 2. April zu verlängern, erklärt Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Auch der Blick auf die Statistiken des wfv zeigt: Es ist weiter Vorsicht geboten. In der vergangenen Woche gingen 51 Anträge auf corona-bedingte Spielabsetzungen im Aktiven-Spielebetrieb bei der Corona-Task-Force ein. Im Jugendbereich verdoppelte sich die Anzahl der gemeldeten Fälle fast und lag zuletzt bei 71.

 

Angesichts des bisher planmäßigen Saisonverlaufs bleibt es das realistische Ziel, die Amateurfußball-Spielzeit 2021/22 möglichst in allen Staffeln zu einem sportlichen Ende zu führen. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Regelungen weiterhin konsequent umzusetzen.

 

Weitere Informationen sowie Details zu den aktuellen Regelungen finden Sie in unserem Corona-Infoportal. Für unsere wfv-Vereine mit Sitz bzw. Sportgelände in Bayern gilt die bayerische Landesverordnung. Hilfestellung gibt hier der Bayerische Fußballverband.

 

Mit freundlichen Grüßen

Württembergischer Fußballverband e.V.

Goethestraße 9, 70174 Stuttgart

           www.wuerttfv.de